Dennis Radtke MdEP (CDU/EVP)

05.04.2019

„EU ist entschlossen, Arbeitsbedingungen für Fernfahrer in Zukunft zu verbessern“

RURGEBIET/BRÜSSEL. Das Europäische Parlament hat am 4. April 2019 das sogenannte Mobilitätspaket I in erster Lesung abgeschlossen. Darin sind die Arbeitsbedingungen für Fernfahrer auf EU-Ebene geregelt. Dazu erklärt der CDU-Europaabgeordnete Dennis Radtke MdEP: „Die Abstimmung ist ein wichtiges Signal gegen Lohn- und Sozialdumping. Wir Abgeordnete machen damit deutlich, dass wir illegale Praktiken im Transportbereich nicht länger hinnehmen.“ Es sei richtig, dass LKW-Fahrer im internationalen Verkehr nach der Sozialgesetzgebung des Aufenthaltslandes entlohnt werden. Für Radtke ist es untragbar, dass Fahrer, die etwa nach rumänischem Lohnschema bezahlt werden, in Deutschland oder Frankreich kaum ihren Lebensunterhalt damit bestreiten können. „Es muss hier nun künftig die Sozialgesetzgebung der Zielländer gelten“, so Radtke. Die Fernfahrer sollen in Zukunft auch von längeren Erholungszeiten profitieren - entweder zuhause oder in geeigneten Unterkünften. Das Führerhaus ist hierfür jedoch kein geeigneter und sicherer Ort. „Dahingegen unterstützen wir das Recht der Fahrer, regelmäßig zu ihren Familien in die Heimat zurückzukehren.“, so der CDU-Politiker Radtke. Wir wollen nicht nur die Lohn- und Arbeitsbedingungen von LKW-Fahrern verbessern, sondern auch den Verwaltungsaufwand für Speditionen und Behörden verringern. Deshalb sollen Überprüfungen künftig elektronisch möglich sein. Der Wettbewerb auf Europas Straßen muss fair sein. Das wollen wir mit den neuen Regeln erreichen.“ Hintergrund: Das Paket umfasst drei Berichte. Im Bereich Zugang zum Beruf/Markt (Kabotage) wurde folgendes beschlossen: Speditionen sollen drei Tage unbeschränkte Kabotage durchführen dürfen mit einer Karenzzeit von 60 Stunden sowie der Verpflichtung zur Rückkehr des Fahrzeugs ins Niederlassungsland bevor weitere Kabotage betrieben werden kann. Die Regeln würden auch schon für leichte Nutzfahrzeuge ab 2,4 Tonnen gelten. Alle drei Wochen soll mindestens eine Be- oder Entladung im Niederlassungsland erfolgen. Das soll Briefkastenunternehmen einen Riegel vorzuschieben. Lenk- und Ruhezeiten: Die reguläre wöchentliche Ruhezeit darf nicht in der Fahrerkabine verbracht werden. Die Busse sollen eine eigene Regelung bekommen. Handwerker und KMUs sollen Ausnahmen erhalten. Der intelligente Fahrtenschreiber soll schon ab 2022 kommen. Das wird die Kontrolle erleichtern. Entsendung von Fahrern: Keine Anwendung der Entsenderichtlinie auf bilaterale Verkehre mit einer zusätzlichen Operation auf dem Hin- und einer auf dem Rückweg oder nur zwei zusätzlichen Operationen auf dem Rückweg. Die Regeln gelten zudem nicht für Transitverkehre. Alle übrigen Fahrten des internationalen Verkehrs sind betroffen. Beschlossen wurden auch Maßnahmen, die effizientere Kontrollen ermöglichen.