
„Der Rhein ist für viele Duisburgerinnen und Duisburger ein Stück Heimat. Aber er ist kein sicheres Badegewässer. Im Gegenteil, er zählt zu den gefährlichsten Binnengewässern Europas. Strömungen, Sogwirkungen durch Schiffe, Untiefen und schnelle Wasserstandsänderungen können schon in Ufernähe lebensgefährlich sein“, erklärt Sylvia Linn als Oberbürgermeisterkandidatin der CDU in Duisburg.
Erst vor wenigen Tagen gab es einen dramatischen Rettungseinsatz, bei dem ein Mann im Rhein abtrieb und nur durch das schnelle Eingreifen von Feuerwehr und DLRG gerettet werden konnte. Immer wieder kommt es zu solchen gefährlichen Situationen und leider auch zu tödlichen Badeunfällen. Diese Ereignisse zeigen deutlich, dass das Thema konkreter und konsequenter angegangen werden muss.
Das Baden im Rhein ist in Duisburg nach der Sicherheits- und Ordnungsverordnung bereits untersagt (§ 8: „Baden in öffentlich zugänglichen Gewässern, Baggerlöchern und Brunnenbecken ist außerhalb der dafür freigegebenen Stellen verboten.“). Diese Regelung gilt für alle nicht freigegebenen Gewässer und ist damit sehr allgemein gefasst. Im Falle des Rheins hat die kommunale Ordnungsbehörde bislang keine Handhabe, das Badeverbot zu kontrollieren und zu sanktionieren, sondern dies fällt in die Zuständigkeit der Wasserschutzpolizei.
Dazu Sylvia Linn: „Wir als CDU wollen das bestehende Verbot um eine klare, auf den Rhein zugeschnittene kommunaleRegelung ergänzen. Mit eindeutiger Definition, gut sichtbarer Beschilderung, Aufklärung in mehreren Sprachen und einem festen Bußgeldrahmen. So schaffen wir mehr Transparenz und eine verlässliche Grundlage, um im Fall des Falles auch als Kommune frühzeitig und konsequent reagieren zu können.“
Als Vorbild nennt die Duisburger CDU die Landeshauptstadt Düsseldorf. Dort gilt seit dem 14. August eine eigene Rhein-Verordnung, die das Baden im gesamten Stadtgebiet klar regelt. Baden ist dort bereits dann verboten, wenn man sich planmäßig mit dem Körper in mehr als knöcheltiefem Wasser des Rheins aufhält, egal ob zum Schwimmen, Waten oder Spielen. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Ausnahmen gibt es nur für Einsatzkräfte im Rahmen ihrer Arbeit, genehmigte Veranstaltungen, das Anlegen von Booten sowie für Angelsport und Watfischerei.
„Genau so etwas brauchen wir auch in Duisburg. So weiß jeder, was erlaubt ist und was nicht. Wir senden ein deutliches Signal, dass der Rhein kein Badegewässer ist. Wir wollen, dass diese Botschaft klar, sichtbar und unmissverständlich bei allen ankommt“, betont die Christdemokratin Sylvia Linn und begrüßt, dass die Stadtverwaltung bereits prüft, ein kommunales Badeverbot für den Rhein in Duisburg umzusetzen.
In Düsseldorf wird die Verordnung darüber hinaus von einer breiten Informationskampagne begleitet. Metallschilder mit hoher Signalwirkung entlang des Rheinufers, „Social Media“-Beiträge, digitale Werbeflächen und Infopakete zum Selbstausdrucken für Schulen, Vereine und öffentliche Einrichtungen.
„Auch das wünsche ich mir in Duisburg. Wir haben hier mit Organisationen wie beispielsweise der DLRG bereits engagierte Partner, die regelmäßig auf die Gefahren im Rhein hinweisen und wertvolle Öffentlichkeitsarbeit leisten. Diese Arbeit wollen wir im Rahmen einer klaren Regelung gezielt unterstützen, damit die Warnungen noch mehr Menschen erreichen. Prävention und Transparenz sind der beste Schutz, betont die CDU-Oberbürgermeisterkandidatin Sylvia Linn und bringt es abschließend auf den Punkt: „Wir können Badeunfälle nicht vollständig verhindern, aber wir können alles dafür tun, sie so weit wie möglich zu vermeiden. Je mehr Menschen die Gefahren des Rheins kennen, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, Leben zu schützen.“
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